Für eine qualitative Beratung von Unternehmen – unabhängig deren Größe – ist es notwendig eindeutige Beratungsgrundsätze festzulegen.
Als aktives Verbandsmitglied der KMU-Berater (www.kmu-berater.de) haben wir uns verpflichtet, folgende Beratungsgrundsätze einzuhalten:
- Die Berater nehmen nur Beratungsaufträge an, für die sie qualifiziert sind.
- Die Berater bilden sich regelmäßig weiter und nehmen mindestens einmal jährlich an einer Beraterschulung des Verbandes oder einer vergleichbaren Maßnahme eines anderen Bildungsträgers teil. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht.
- Die Berater schließen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ab. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht.
- Die Berater arbeiten auf der Basis eines angemessenen Qualitätsstandards. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht. Der Nachweis kann erbracht werden entweder durch eine externe Zertifizierung (zum Beispiel nach ISO DIN EN 9001) oder durch einen Eigennachweis mit Beschreibung der angewendeten Qualitätsstandards (zum Beispiel gemäß dem „Leitfaden zur Erstellung eines eigenen Qualitätsnachweises“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
- Die Beratung ist unabhängig und objektiv.
- Die Berater beachten die Vertraulichkeit der Geschäftsinformationen ihrer Kunden.
- Die Beratung entspricht den gesicherten Erkenntnissen der Branche und den Bedürfnissen des Kunden.
- Die Beratung erfolgt auf der Grundlage transparenter Auftragsinhalte und angemessener Kosten.
Der Kunde erhält auf Wunsch mit der Endabrechnung einen Beratungsbericht, der in einer für den Kunden nachvollziehbaren und schlüssigen Form die Beratungsergebnisse enthält.